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Neue Regelung: Spanische Bürger müssen ausländische Krypto-Bestände bis Ende März 2024 melden
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Neue Regelung: Spanische Bürger müssen ausländische Krypto-Bestände bis Ende März 2024 melden

30. November 2023 Krypto
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Nur natürliche Personen, die mehr als 50.000 Euro an Krypto-Vermögenswerten besitzen, müssen ihre ausländischen Bestände melden.

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