Südkoreanischer Gesetzgeber freigesprochen: Krypto-Bestände mussten nicht offengelegt werden

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Der südkoreanische Gesetzgeber Kim Nam-kuk wurde vom Vorwurf der Verheimlichung von Kryptobeständen freigesprochen. Das Gericht entschied, dass er nicht verpflichtet war, den Besitz von virtuellen Vermögenswerten offenzulegen.